Korporation
Natur und Planung
Die Kantonale Waldverordung
regelt den Waldentwicklungsplan und die Ausführungsplanung. Ab 50 ha Waldeigentum wird ein Betriebsplan ausgearbeitet.
Der Waldentwicklungsplan erfasst und gewichtet die an den Wald gestellten Ansprüche und setzt die
langfristigen Ziele der Waldentwicklung fest. Er bezeichnet die Flächen, für welche besondere Ziele festgesetzt werden und wo Interessenkonflikte bestehen, setzt Prioritäten
für den Vollzug und macht Aussagen über das weitere Vorgehen. Die Waldentwicklungspläne werden in der Regel alle 10 Jahre
überprüft und nötigenfalls angepasst.
Der Betriebsplan 2013/14 - 2022/23 definiert die Ziele, die erforderlichen Massnahmen, um die Ziele zu erreichen sowie die Organisation und Finanzierung des Vollzugs. Ausserdem beschreibt der Betriebsplan die Bewirtschaftungsabsichten, nennt die waldbaulichen Massnahmen und die voraussichtlichen Nutzungsmengen.
Der aktuelle Betriebsplan wurde von Praktikant Markus Kaufmann, Kreisforstmeister Res Guggisberg und Revierförster Willy Spörri gemeinsam erarbeitet. Die Verifizierung der Bestandeskarte wurde im Sommer 2013 vorgenommen. Das kantonale Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald stellte die Grundlagen Bestandeskarte, Vorratsinventur, Ergebnisse der Forsteinrichtung, Nutzungszahlen und diverse Auswertungen in Form von Tabellen und Diagrammen zur Verfügung.
Im Betriebsplan der Holzkorporation Altstetten für die Periode 2013/14 - 2022/23 sind u.a. folgende Waldbewirtschaftungs Grundsätze enthalten:- Die jährliche Holznutzung beträgt 1500 Tfm oder 9.4ha/Jahr(1 Tariffestmeter ~1 Kubikmeter).
- Der Eingriffsturnus beträgt sechs Jahre, so dass die Bewirtschaftung der gesamten Fläche sichergestellt werden kann.
- Für die kommende Periode wird von einem Zuwachs von 11,2 Tfm(m3)ha ausgegangen.
- Die Naturverjüngung soll mind. 75% betragen und wird in zerstreuten Zentren angelegt, die allmählich zusammen wachsen.
- Rund 25,6 ha Wald der Holzkorporation sind Teil des Eichenförderprojekts LimattalSüd.
- Der Wildtierbestand soll weiterhin so reguliert werden, damit standortgerechte Baumarten, insbesondere die Weisstanne, ohne zusätzlich Schutzmassnahmen verjüngen können.
- Durch den Einsatz von gut ausgebildetem und ausgerüstetem Forstpersonal wird eine sichere und qualitativ hochwertige Waldbewirtschaftung sichergestellt.
- Den Erfordernissen des Naturschutzes und des naturnahen Waldbaus ist Rechnung zu tragen.
- Die Artenvielfalt der Flora und Fauna soll durch Verbesserung der Lebensräume erhalten bleiben.
Der Massnahmenkatalogzur Waldbehandlung umfasst:
- das Verjüngungsziel: Dies richtet sich nach den lokalen Baumarten und ihren Anteilen am Gesamtbestand. Pflanzungen erfolgen dort wo Samenbäume für die standortgerecht Verjüngung zur Verfügung stehen. Sie werden prinzipiell aus mind. 2 Baumarten gemischt, um im Bestand eine höheren Lichteinfall zu erzielen. Daraus resultiert eine besser Bekronung (höhere Stabilität), eine grössere Wuchsleistung und grössere Endhöhen.
- die Jungwaldpflege: Wie z. B. das Anbringen von Wildschutzeinrichtungen und mähen von Gras- und Krautbewuchs in Jungwald Anlagen.
- die Durchforstung: Raum schaffen für Zukunftsbäume und den Lichteinfall auf den Boden ermöglichen, um die natürliche Entwicklung eines Nebenbestandes zu fördern.
- Lichtungen, Räumungen und Umwandlungen. Bereitstellung von Verjüngungsflächen.
- Naturschutzmassnahmen: Erhalten des von zusammenhängenden Flächen des ehemaligen Mittelwaldes auf den zahlreiche heimische Vogelarten angewiesen sind (Grau-, Mittel- und Kleinspecht; Gartengrasmücke; Waldlaubsänger; Schwanzmeise; Gartenbaumläufer und Kirschkernbeisser).
- Schaffen von Uebergangszonen an Waldrändern mit der Ausbildung und Erhaltung eines gestuften Waldrandes (Kraut- und Strauchgürtel gefolgt von mittelgrossen Baumarten).
Der grösste Teil des Waldrandes ist nordexponiert und wird von einem asphaltierten Gehweg gesäumt. Dies schränkt den oekologische Wert als Uebergangszone stark ein.